Die wichtigsten Vorschriften für Auffangwannen
Grundsätzlich werden Auffangwannen eingesetzt, wenn wassergefährdende Stoffe gelagert werden sollen. Zahlreiche Gesetze und Vorschriften sorgen sowohl bei der Konstruktion wie auch bei der Nutzung von Auffangwannen dafür, dass die Umwelt und Mitarbeiter durch die Auffangwannen im Fall einer Leckage der Primärbehälter geschützt werden.
Stahlwannenrichtlinie StawaR - in Deutschland für die Zulassung von Auffangwannen essentiell
Die Vorschriften Bezug auf die Konstruktion von Auffangwannen richtigen sich primär an die Hersteller bzw. die Importeure von Auffangwannen. Die wichtigste Vorschrift ist hier die Stahlwannenrichtlinie (kurz StawaR), in der klare Vorgaben zu finden sind, wie eine Auffangwanne aus Stahl gebaut werden muss, um vom DIBt eine bauaufsichtliche Zulassung zu bekommen. Entspricht eine Stahl-Auffangwanne den Vorschriften der StawaR, so wird dies mit dem Übereinstimmungs-Symbol (Ü-Symbol) gekennzeichnet. Offiziell gilt die Vorschrift nur für Auffangwannen bis 1000 Liter Volumen, praktisch findet die StawaR aber auch für größere Stahl-Auffangwannen Anwendung.
Für Kunststoff-Auffangwannen gibt es keine dedizierten Vorschriften analog zur Stahlwannenrichtlinie, wobei die Anforderungen an Kunststoff-Auffangwannen identisch sind (in Bezug auf Umweltschutz etc.). Anders als bei Stahl-Auffangwannen werden Kunststoff-Auffangwannen aber einzeln geprüft, ob hier die Vorschriften eingehalten wurden und dann werden sie mit dem Ü-Symbol durch das DIBt ausgezeichnet.
VAwS - beinhaltet Vorgaben zu den Mindestgrößen von Auffangwannen
Für die Unternehmen, die Auffangwannen einsetzen, ist sind die Vorschriften in der VAwS maßgeblich, denn in diesem Regelwerk werden die Mindestvolumina definiert, die eine Auffangwanne haben muss. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kurz VAwS) wird auf Ebene der Bundesländer festgelegt, wobei die dort enthaltenen Vorschriften und Bestimmungen nur marginal voneinander divergieren. Allgemein enthält die VAwS ein umfangreiches Regelwerkt zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen und entsprechend finden diese Vorschriften Anwendung, wenn Unternehmer derartige Stoffe auf Auffangwannen lagern möchten. Die in den enthaltenen Vorschriften für Auffangwannen Berechnungsregeln für die Volumina sind dabei Basis für die minimale Größe bzw. das minimale Auffangvolumen der verwendeten Wannen.
Das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) - enthält die Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung von Auffangwannen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist neben der Stahlwannenrichtlinie (StawaR) und den VaWS eine der wichtigsten Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Auffangwannen beachtet werden muss und welches maßgebliche Rahmenbedingungen für Auffangwannen vorgibt. Im WHG wird nicht der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genau geregelt, auch werden die Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis WGK 3) eingeteilt. Der Ausdruck „Umgang“ ist nach dem WHG sehr weit zu verstehen und beinhaltet daher nicht nur die Verwendung der wassergefährdenden Stoffe der Klassen WGK 1-3, auch das Lagern, Umfüllen, Abfüllen oder Herstellen der Gefahrstoffe wird unter dem Begriff „Umgang“ zusammengefasst.
Die StawaR und VAwS sind dabei die in Deutschland geltenden Vorschriften für Auffangwannen, andere nationale Gesetzgebungen wie bspw. für Österreich oder die Schweiz beinhalten evtl. andere Auflagen und Vorschriften.
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