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Infos rund um Auffangwannen

Auffangwannen gehören zu den absoluten Basics innerhalb der Lagertechnik eines Unternehmens. In Auffangwannen werden Flüssigkeiten und andere Stoffe gesammelt werden und Mitarbeiter und die Umwelt werden vor einer Kontamination geschützt. Da alle Auffangwannen insbesondere Flüssigkeiten auffangen sollen, sind diese flüssigkeitsdicht. Sollte der eigentliche Lagerbehälter – in Unternehmen sind das bspw. Kleingebinde, aber auch 60l- oder 200l-Fässer bis hin zu 1000-IBC-Containern undicht werden, ergießt sich der Inhalt nicht in die Umwelt, sondern wird von der Auffangwanne entsprechend zurückgehalten und gespeichert.
Gerade wenn im Unternehmen mit grundwassergefährdenden oder giftigen, Stoffen, leicht brennbaren / entzündlichen Materialien oder allgemein gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten gearbeitet wird, sind vom Gesetzgeber entsprechende Regelwerke geschaffen worden, die sowohl die Verwendung wie auch die ordnungsgemäße Lagerung beschreiben.

Wichtige Richtlinien und Gesetze im Zusammenhang mit Auffangwannen

Zwei Richtlinien sind für Auffangwannen in Deutschland von besonderer Bedeutung und für den Kauf von Auffangwannen maßgeblich – die StawaR und die Anlagenordnung für wassergefährdende Stoffe (VAwS). Allgemein dürfen in Deutschland nur Auffangwannen eingesetzt werden, die die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) haben. Das gilt sowohl für Stahl-Auffangwannen, wie auch für Kunststoff-Auffangwannen und kann man an dem Ü-Symbol erkennen. Stahl-Auffangwannen bekommen diese Zulassung, indem sie nach den Richtlinien der StawaR gefertigt werden, Kunststoff- und PE-Auffangwannen werden direkt vom DIBt zertifiziert.

Größen und Volumina von Auffangwannen

Die notwendige Größe der Auffangwannen wird nicht in der StawaR festgehalten, sondern in der Anlagenordnung für wassergefährdende Stoffe (VAwS), die in jedes Bundesland veröffentlicht. In der Regel ist bei der Größenbemessung der Auffangwannen das Volumen des größten Lagerbehälters entscheidend. Sollen also bspw. 2 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. über ein Volumen von 1000l verfügen.

In Wasserschutzgebieten gelten dahingegen wesentlich strengere Auflagen, denn hier müssen die Auffangwannen sogar das komplette Volumen der Primärlagerbehälter auffangen können. Um beim vorherigen Beispiel zu bleiben, müsste eine Auffangwanne für 2 1000l-IBC-Container in einem Wasserschutzgebiet entsprechend über ein Auffangvolumen von mind. 2000l verfügen. 

=> Weitere Informationen zur StawaR

=> Tipps zum Kauf einer Auffangwanne

=> Notwendige Volumina von Auffangwannen

=> Informationen zu Auffangwannen für IBC-Container

=> Informationen zu Auffangwannen für 200-Liter-Fässer

=> Informationen zu Auffangwannen für Kleingebinde (20-60l)

=> zur Gesamtauswahl der Auffangwannen aus Stahl & Kunststoff

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