Beratung unter 02861 - 80401-52

  Europaweite Lieferung

  Zahlung auf Rechnung (Bonität vorausgesetzt)

  info@lagertechnik-profishop.de

Lagerung und Transport von Gasflaschen

In sehr vielen Betrieben kommen Gasflaschen zum Einsatz. Ob direkt als Teil in der Produktion, ob in der Werkstatt oder als Schutzgas – die Anwendungsmöglichkeiten für Industriegase sind unendlich.

Technische Gase werden in Gasflaschen mit bis zu 300 bar Druck gelagert

Gängige Industriegase sind hier bspw. Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff, Helium uvm. Die Lagerung und der Transport der Industriegase erfolgt in speziellen Gasdruckbehältern, umgangssprachlich Gasflaschen, wobei man bei kleinvolumigen Gasflaschen häufig auch von Gaskartuschen spricht. Bis zu 150l Volumen können diese Gasflaschen haben und bis zu einem Nenndruck von 300bar genutzt werden können. In einigen Gasflaschen liegen die Gase auch verflüssigt vor. Acetylen ist hier ein gutes Beispiel, ein Industriegas, welches beim Schweißen zum Einsatz kommt. 

Farbliche und bildliche Kennzeichnung der Gasflaschen vorgeschrieben

Um den Inhalt einer Gasflasche erkennen zu können, gibt es die EN 1089, die die farbliche und bildliche Kennzeichnung von Gasflaschen auf europäischer Ebene vorgibt. Die EN 1089 besteht aus drei Komponenten – der Stempelung, der farblichen Kennzeichnung nach EN 1089-3 und dem Gefahrenzettel.

Eigenschaften des Gases und Druck sind potenzielle Gefahrenquelle

Durch den Druck, aber auch die enthaltenen Gase stellen Gasflaschen eine potenzielle Gefahrenquelle dar und bedürfen einer besonders sicheren Lagerung und besonderer Aufmerksamkeit beim Transport. In den TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510) werden die verbindlichen Vorgaben für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern festgelegt. Gasflaschen zählen ebenfalls zu den ortsbeweglichen Behältern, in denen Gefahrstoffe gelagert werden und entsprechend finden die TRGS 510 auch bei der Gasflaschenlagerung Anwendung.

TRGS 510 enthalten Vorgaben für Einlagerung, Auslagerung und Transport von Gasflaschen

Neben den Vorgaben für Räumlichkeiten zur Lagerung von Gasflaschen werden in den TRGS 510 auch Vorgaben für das Ein- und Auslagern, sowie den Transport der Gasflaschen innerhalb des Lagers gemacht. Mit dem entsprechenden Zubehör für Gasflaschen-Lager sind diese Regeln ohne viel Aufwand erfüllbar.

Unternehmer sind für Einhaltung der TRGS 510 verantwortlich

Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit sind Unternehmer für die Einhaltung der TRGS 510 verantwortlich. Wenn in einem Unternehmen also Gase bzw. Gasflaschen im Betriebsalltag zum Einsatz kommen, ob im Rahmen der der Produktion, diese gelagert oder transportiert werden, ist es unbedingt notwendig, dass alle Maßnahmen seitens des Unternehmens getroffen werden, die eine eine korrekten und ordnungsgemäße Gasflaschenlagerung gemäß TRGS 510 sicherstellen.

=> Zur Übersicht der Vorschriften zur Gasflaschen-Lagerung

=> Regeln aus den TRGS 510 für die Gasflaschen-Lagerung

=> Vergleich Gasflaschen-Depot oder Gasflaschen-Schrank

=> Praktische Tipps für die Lagerung von Gasflaschen

=> Zu den Gasflaschen-Lagern mit Dach

=> Zu den Gasflaschen-Lagern ohne Dach

=> Zu den komplett montierten Gasflaschen-Lagern TYP GFC-E

=> Zu den komplett montierten Gasflaschen-Lagern TYP GFC-B

=> Zu den Gasflaschen-Schränken und -Depots für 11kg-Gasflaschen

Zuletzt angesehen