Volumina für Auffangwannen nach VAwS
Die notwendige Größe von Auffangwannen wird in Deutschland nicht von der StawaR geregelt, wie häufig fälschlicherweise angenommen, sondern auf Länderebene in der jeweilig geltenden VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), so dass die VAwS zu den wichtigsten Vorschriften für Auffangwannen zählen. Auch wenn die exakten Regelungen von Bundesland zu Bundesland divergieren, einige Basis-Aussagen lassen sich zum notwendigen Volumen bzw. der Bemessung von Auffangwannen treffen. Das Auffangvolumen einer Auffangwanne muss mind. dem Volumen des größten Behälters entsprechen, der auf der Auffangwanne gelagert wird. Außerdem muss die Auffangwanne mind. 10% des Gesamtlagervolumens aufnehmen können.
Beispiele zur Berechnung der Mindestgrößen von Auffangwannen nach VAwS
Drei Beispiele erleichtern das Verständnis der Vorgaben aus den VAwS zur Mindestgröße von Auffangwannen, denn je nach konkreter Situation kann die minimale Größe entweder von den Einzelgebinden oder auch von der Gesamtmenge von Gefahrstoffen abhängen, die gelagert werden sollen.
- Beispiel: Sollen 2 200-Liter Standardfässer gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. ein Volumen von 200 Litern haben (wg. der Regel bzgl. des größten Behälters).
- Beispiel: Sollen 15 200-Liter Standardfässer gelagert werden, muss die Auffangwanne mindestens ein Volumen von 300 Litern haben (um mind. 10% des Gesamtlagervolumens aufnehmen zu können).
- Beispiel: Sollen 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. ein Volumen von 1000l aufweisen, wiederum wegen der Regel des größten Behälters.
Ausnahme: Lagerung von Gefahrstoffen in Wasserschutzgebieten
Findet die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe in einem Wasserschutzgebiet statt, sind die verwendeten Auffangwannen größer zu wählen, denn hier muss die Auffangwanne das gesamte Volumen der gelagerten Stoffe auffangen können. Wieder illustrieren die drei Beispiele, wie sich die Mindestgrößen der Auffangwannen verändern.
- Beispiel: Sollen 2 200-Liter Standardfässer in einem Wasserschutzgebiet gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. ein Volumen von 400 Litern haben (komplettes Volumen muss aufgefangen werden können).
- Beispiel: Sollen 15 200-Liter Standardfässer gelagert werden, muss die Auffangwanne mindestens ein Volumen von 3000 Litern haben (um mind. 100% des Gesamtlagervolumens aufnehmen zu können).
- Beispiel: Sollen 3 200-Liter Standardfässer und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, muss die Auffangwanne mind. ein Volumen von 1600l aufweisen, wiederum weil das gesamte Volumen der Gefahrstoffe aufgefangen werden muss.
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