Beratung unter 02861 - 80401-52

  Europaweite Lieferung

  Zahlung auf Rechnung (Bonität vorausgesetzt)

  info@lagertechnik-profishop.de

Vorschriften für die Gasflaschenlagerung nach den TRGS 510

Die TRGS 510 sind die in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, wenn es um die Lagerung von Gasflaschen in Unternehmen geht. Sie werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz Baua) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, so dass Unternehmer entsprechend immer die aktuellste Version der TRGS 510 beachten sollten, wenn sie Gasflaschen im Unternehmen lagern. Hier werden wichtige Auszüge aus den TRGS 510 dargelegt und erläutert, welche Fragen von den TRGS 510 beantwortet werden. 

  1. Wann sind die TRGS 510 anzuwenden?
  2. Welche organisatorischen Maßnahemn sind für die Lagerung von Gasflaschen nach TRGS 510 notwendig?
  3. Welche Regeln der TRGS510 gelten bei der Gasflaschenlagerung im Außenbereich?
  4. Fünf allgemeine Vorschriften für die Gasflaschenlagerung

Die aktuellsten Informationen zu den TRGS 510 findet man auf der Seite der BauaTRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.

Wann sind die TRGS 510 anzuwenden?

Bei der Lagerung von Gasflaschen sind seit dem 01.01.2013 die Regeln der TRGS 510 anzuwenden, wenn die Gasflaschen ein Nennvolumen größer 2,5 Liter haben oder mehr als 20kg Gase in Druckgaskartuschen gelagert werden sollen. Entsprechend gelten die TRGS 510 so gut wie für jedes Unternehmen, welches im Rahmen der Gasflachenlagerung die entsprechende Anzahl an Gasflaschen vorhält. 

Gelten nicht mehr die TRG 280 und was ist der Nachfolger der TRG 280?

Viele werden im Zusammenhang mit den Regeln und Vorschriften noch die TRG 280 kennen, die "Technischen Regel für Druckgase 280", in denen sowohl allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter, wie auch Vorgaben zum Betreiben von Druckgasbehältern geregelt waren. Bereits seit dem 1.1.2013 wurden diese Regeln allerdings durch den Nachfolger der TRG 280, die TRGS 510 ersetzt. Entsprechend haben die TRG 280 aktuell keine Relevanz mehr als Regeln und Vorschriften für die Gasflaschenlagerung, die seit dem 01.01.2013 von den TRGS 510 geregelt. werden. 

Welche organisatorischen Maßnahmen sind für die Lagerung von Gasflaschen nach den TRGS 510 notwendig?

Die Gasflaschen müssen gegen Umfallen geschützt werden (bspw. durch die passenden Wandhalterungen für Gasflaschen) und die Ventile müssen geschützt werden. Spezielle Halterungen für standfeste Gasflaschen (bspw. die häufig genutzten 11k-Gasflaschen) sind dahingegen nicht notwendig.
Innerhalb des Gasflaschenlagers ist das Umfüllen oder auch Instandsetzen von Gasflaschen nicht erlaubt. Ebenso sind Gasflaschen-Depots, in denen akut toxische Gase gelagert werden, müssen vor dem Zutritt geschützt werden und je nach Toxizität des Gases auch mit Gaswarneinrichtungen ausgestattet sein.

Welche Auflagen gibt es für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich?

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Depots aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten, wenn in den angrenzenden Räumen Explosions- oder Brandgefahr besteht. Das Dach des Gasflaschen-Depots muss ausreichenden Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.
In Arbeitsräumen dürfen Gasflaschen nur in passenden Gasflaschen-Schränken gelagert werden (diese sollten die Anforderung EN 14470-2 erfüllen). Abhängig vom Inhalt der Gasflaschen muss in den Sicherheitsschränken eine technische Belüftung vorhanden sein, die bis zu zehnmal pro Stunde einen Luftwechsel in dem Gasflaschen-Schrank gewährleistet.
Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich ist ferner darauf zu achten, dass Ansammlungen oder Ausbreitung von Gasen vermieden werden. Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen daher nicht im  Gasflaschen-Lager befinden.

Gibt es besondere Regeln bei der unterirdischen Gasflaschenlagerung?

Besondere Auflagen gelten auch bei der unterirdischen Lagerung von Gasflaschen. Hier dürfen nur max. 50 gefüllte Gasflaschen in einem Lager aufbewahrt werden und zudem muss für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Entsprechende Gaswarnmelder müssen bei Ausfall der Lüftung einen Alarm auslösen. Eine Ausnahme gilt für die Lagerung von Sauerstoff oder Druckluft, wo insbesondere die Auflagen bezüglich der Lüftung nicht gelten.

Die Lüftung von Gasflaschenlagern ist aber nicht nur bei unterirdischen Lagern zu gewährleisten, auch für Gasflaschen-Depots im Innenbereich und Gasflaschen-Lager im Außenbereich muss eine angemessene Lüftung sichergestellt werden.

Welche Regeln der TRGS510 gelten bei der Gasflaschenlagerung im Außenbereich?

Zahlreiche Vorgaben werden durch die TRGS gemacht. Diese betreffen nicht nur die Wahl des Ortes, an dem das Gasflaschenlager eingerichtet wird, sondern ebenso Dinge zu eigentlichen Lagerung der Gasflaschen selbst. Gerade für die Gasflaschenlagerung im Außenbereich gibt es einige Dinge zu beachten, um sich konform den TRGS 510 zu verhalten.

Die richtige Wahl des Ortes für das Gasflaschenlager

Vor der eigentlichen Einlagerung der Gasflaschen muss man einen geeigneten Standort für das neue Gasflaschenlager finden. Hierbei gilt es, einige Vorgaben zu berücksichtigen:  Ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern muss zu Anlagen und Einrichtungen eingehalten werden, wenn von diesen Einrichtungen Gefahren (wie bspw. starke Erwärmungen) ausgehen können. Werden Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen eingelagert, dürfen sich in diesem Schutzbereich von fünf Metern keine Zündquellen, Gruben, Kanäle, Bodenabläufe, Kellerniedergänge befinden.  

Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke erstrecken

Ebenfalls darf sich der Schutzbereich darf nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen erstrecken, sondern muss komplett auf eigenem Terrain sein. Nicht zuletzt darf der Schutzbereich des Gasflaschenlagers nur an maximal zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe, öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbarem Material eingeengt werden. 

Zutrittskontrolle zum Gasflaschenlager

Wenn die Gasflaschen-Lager auf nicht umfriedeten, sondern frei zugänglichen Grundstücken eingerichtet werden sollen, sind diese einzuzäunen und so eine erste Zutrittskontrolle zu schaffen. Details dazu findet man auch im nachstehenden Abschnitt. 

Anforderungen an die eigentliche Lagerung der Gasflaschen

Auch bei der Nutzung von geprüften und nach den TRGS 510 zugelassenen Gasflaschen-Lagern müssen bei der Einlagerung von Gasflaschen einige Vorgaben berücksichtigt werden. So sollen Gasflaschen z. B. immer stehend gelagert werden. Die stehend gelagerten Gasflaschen müssen selbstverständlich gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden. Innerhalb der Gasflaschen-Lager ist das zum Beispiel mit dem passenden Zubehör – den Wandhalterungen für Gasflaschen – möglich.

Bei liegender Lagerung gegen Wegrollen sichern

Ist nur eine liegende Lagerung der Gasfalschen möglich, müssen diese gegen ein Wegrollen effizient gesichert werden. Unabhängig davon, ob die Gasflaschen stehend oder liegen gelagert werden, müssen die Ventile mit den entsprechenden Schutzkappen gesichert werden. Werden brennbare Gase gelagert, ist ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten

Zutrittskontrolle zu den Gasflaschen-Lagern für Unbefugte

Unbefugte sollten keinen Zutritt zum Lager haben, was durch Hinweisschilder auch zu kommunizieren ist. Für die Gasflaschen-Lager kann man die Zutrittskontrolle durch ein Vorhängeschloss sicherstellen, dass den einfachen Zugang (oder auch Diebstahl) von Gasflaschen vermeiden kann.

Fünf allgemeine Vorschriften für die Gasflaschenlagerung

Unabhängig vom Lagerort gibt es für die Lagerung von Gasflaschen allgemeine Vorschriften, die immer einzuhalten sind. Fünf Grundsätze sollten daher immer beachtet werden, selbst wenn nur kleine Mengen im Unternehmen zur Lagerung gedacht sind:

1. Gasflaschen sollten vor starker Erwärmung geschützt werden

Der Ort des Gasflaschenlagers ist so zu wählen, dass dieser nicht stark erwärmt wird. Bspw. sollte man einen Lagerort in der Nähe von Maschinen vermeiden, die starke Abwärme produzieren. Sind derartige Wärmequellen vorhanden, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

2. Gasflaschen keinem Feuer / Brand exponiert werden

Was sich eigentlich von selbst verstehen sollte – Gasflaschen niemals Feuer aussetzen. Durch die Temperaturerhöhung erhöht sich auch der Druck in den Gasflaschen und eine unnötige Gefahr geht von diesen aus. Im schlimmsten Fall können die Gasflaschen bersten und unkontrollierten Schaden verursachen. Wenn in den Gasflaschen brennbare Gase gelagert werden, können schon kleine Zündquellen verheerende Folgen haben und sind dann ebenfalls unbedingt in der Nähe von Gasflaschenlagern zu vermeiden (wie bspw. das Rauchen).

3. Korrosionsschutz für Gasflaschen

In der Regel bestehen die gängigen Industriegasflaschen aus Stahl und sind somit anfällig für Korrosion. Um eine Materialermüdung und das eventuelle Austreten der Gase zu vermeiden müssen die Gasflaschen so gelagert werden, dass sie vor Korrosion geschützt sind. Das erreicht man bspw. in dem man die Gasflaschen trocken und nicht direkt auf dem Boden lagert, so dass Feuchtigkeit diese nicht korrodieren lässt und ebenso die Lackierung / Pulverbeschichtung kontrolliert.

4. Mechanische Beschädigungen an den Gasflaschen und Ventilen vermeiden

Neben Schäden durch Korrosion können auch mechanische Schäden an Gasflaschen eine potenzielle Gefahrenquelle sein. Daher sind mechanische Schäden unbedingt zu vermeiden. Dafür ist nicht nur ein insgesamt sorgfältiger Umgang mit den Gasflaschen empfehlenswert und vorgeschrieben, sondern zudem gibt es zahlreiche Hilfsmittel (Schutzkappen für Ventile, passende Halterungen für Gasflaschen uvm.), die im Unternehmensalltag die Gasflaschen im Lager zuverlässig vor Schäden schützen.

5. Schutz vor unbefugtem Zugriff

Nicht nur um Diebstahl vorzubeugen, sondern auch damit nur korrekt geschulte Personen Zugriff auf die Gasflaschen haben, ist der Zugriff / Zutritt für Unbefugte zum Gasflaschenlager zu unterbinden. Dies kann bspw. mit Vorhängeschlössern erfolgen oder auch mit anderweitigen Zutrittskontrollen.

=> Zum Vergleich der Gasflaschen-Lager & Container für Gasflaschen
=> Praktische Tipps für die Lagerung von Gasflaschen
=> Zu den Gasflaschen-Lagern mit Dach
=> Zu den Gasflaschen-Lagern ohne Dach
=> Zu den Gasflaschen-Schränken für 11kg-Gasflaschen
=> Zu den komplett montierten Gasflaschen-Lagern TYP GFC-E
=> Zu den komplett montierten Gasflaschen-Lagern TYP GFC-B
=> Zur Übersicht der Vorschriften und Regeln zur Gasflaschen-Lagerung

Zuletzt angesehen