Lagerung von Akkus und Batterien – gibt es Änderungen in 2019?

Allgemein, Sicherheitsschränke / Gefahrstoffschränke, Vorschriften & Gesetze

Die Lagerung von Akkus und Batterien ist immer noch ein relativ neues Gebiet und Unternehmen sollten daher ganz besonders auf mögliche Änderungen in den Vorschriften, Regeln und Gesetzgebungen achten. Ob es in dem Bereich der Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus Veränderungen gab und welche Auswirkungen das auf Unternehmen hat, erläutert dieser Artikel.

Lagerung von Batterien und Akkus wird immer wichtiger

Gerade das Thema Lagerung und Transport von Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus steht für viele Unternehmen immer stärker im Mittelpunkt der Betrachtung, denn dieser Bereich gewinnt stetig an Bedeutung. Ob Akkus für Smartphone, über Batterien für das eBike bis hin zum Hochleistungs-Lithium-Batterien für die E-Mobilität und Photovoltaikanlagen – Lithium-Batterien sind nicht mehr aus dem heutigen Alltag wegzudenken. Aufgrund der möglichen Gefahren, die von diesen Produkten ausgehen, werden die Regeln und Vorschriften für die Lagerung und Transport regelmäßig verschärft, so auch in 2019.

Neue Klasse von Batterien: Hybrid-Batterien

Erstmals in die Betrachtung und damit im Regelwerk explizit angesprochen wird ein neuer Batterietyp, die sogenannte Hybrid-Batterien, die eine Kombination aus Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien sind. Hatten diese Lithium-Batterien bisher noch keine eigene UN-Nummer, werden diese Batterietypen ab 2019 unter der UN-Nummer für Lithium-Metall-Batterien geführt.

Änderungen in 2019 bei der Lagerung von Lithium-Batterien

Bzgl. der Lagerung von Lithium-Batterien gibt es seitens der Gesetzgeber keine signifikaten Änderungen an Regeln, Vorschriften oder Gesetzen, so dass Hersteller und Händler dieser mobilen Energieträger weiterhin immer noch keine genauen Vorgaben haben, was bei der Lagerung von Lithium-Batterien zu beachten ist. De facto werden aktuell die Empfehlungen diverser Verbände und Kommissionen als Rahmen angenommen, eine definitive Rechtssprechung steht noch aus und belässt Unternehmer und Händler ein stückweit im Ungewissen. Daher empfehlen wir für die Lagerung von Lithium-Batterien und Akkus weiterhin auf die Nutzung von geeigneten Sicherheitsschränken für Lithium-Batterien zurückzugreifen, die sich in der Praxis bewährt haben. Mit einer großen Auswahl passender Lagerschränke für Lithium-Batterien gibt es für die unterschiedlichsten Bedürfnisse die richtige Lösung. Echte Zulassungskriterien, die bspw. von TÜV oder anderen Prüfinstituten untersucht und zertifiziert werden können, um einen einen Gefahrstoffschrank bspw. als für die Lagerung von Akkus und Batterien zugelassen zu kennzeichnen, existieren noch nicht.

Änderung in 2019 beim Transport von Lithium Batterien und Akkus

Während bei der Lagerung von Lithium-Batterien keine wesentlichen Veränderungen zu beobachten sind, verhält sich das beim Transport anders: Die größte Veränderung in 2019 gilt nämlich für den Transport von Lithium-Batterien. Auf der einen Seite ist hier eine spez fische Kennzeichnung der Lithiumbatterien verpflichtend. Im Unterschied zu vorher muss nun eine dedizierte Kennzeichnung eingesetzt werden, die den Inhalt als Lithium-Batterien markiert und nicht mehr nur ein allgemeines Gefahrgutzeichen Klasse 9 ist. Bei den Gefahrzetteln ist nun Klasse 9A verpflichtend und muss für Verpackungen eingesetzt werden, die Lithium-Batterien und Akkus enthalten. Auch die nach der Sondervorschrift 188 geltende Kennzeichnungspflicht verlangt nun ein anderes Kennzeichen, das ebenfalls einen eindeutigen Rückschluss auf den Inhalt Lithium-Batterien zulässt.