Die wichtigsten Regeln und Gesetze für die Verwendung mobiler Tankanlagen

Allgemein, Gefahrstoff-Transport, Tankanlagen / Eigenbetankung, Vorschriften & Gesetze

Mobile Tankanlagen kommen in vielen Unternehmen fü die flexible Eigenbetankung zum Einsatz. Ob für für Diesel, Benzin oder auch AdBlue®  – moderne fahrbare Tankstationen sind nicht nur vielseitig einsetzbar, sondern ermöglichen eine große Zeitersparnis beim dezentralen Einsatz von Maschinen, Betriebsfahrzeugen und anderen kraftstoffbetriebenen Geräten.  Allerdings sind gerade beim beim Transport solcher Tankanlagen zahlreiche Vorschriften, Regeln und Gesetze zu beachten. Je nach Ausführung werden in den fahrbaren Tankstellen bis zu 1000 Liter Kraftstoff tansportiert und eine entsprechende Vorsicht muss man beim Transport walten lassen. Für den Transport auf der Straße unterliegen sie bspw. dem international gültigen Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR – die Abkürzung für Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) und innerhalb Deutschlands unabhängig vom Transportmedium (also Straße, Schiene oder Seeweg) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

Auf der einen Seite unterliegen die mobilen Tankanlagen bestimmten Kennzeichnungsvorschriften. Nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sind zur Kennzeichnung der mobilen Tankanlagen für Diesel oder Benzin folgende Maßnahmen notwendig:

  1. UN-Nummer (zweifach)
  2. Gefahrzettel „Entzündbare Flüssigkeiten“ (zweifach)
  3. Kennzeichnung „Umweltgefährdende Stoffe (zweifach)
  4. Hinweisschild mit Sicherheitsratschlägen (einfach)
  5. Kennzeichnung ob die Tankanlagen stapelbar sind oder nicht und wenn stapelbar die maximale Stapellast (einfach)

In den ADR gibt es speziell für den Transport mobiler Tankanklagen bzw. den Transport von Diesel- und Benzinkraftstoff einen Abschnitt, der die Höchstmengen festlegt, bis zu denen man Kraftstoffe transportieren darf, ohne dass man einen expliziten Gefahrgutfahrerschein vorweisen können muss. Je nach Brennbarkeit der Kraftstoffe gelten unterschiedliche Höchstmengen (z. B. darf man ohne Gefahrengutfahrerschein max. 333 Liter Benzin oder 1000 Liter Diesel transportiere). Werden unterschiedliche Kraftstoffe in einem Transport zusammengefasst, wird die Maximalmenge mit Transportpunkten berechnet, wobei man 1000 Transportpunkte nicht überschreiten darfn. Zur Ermittlung der Punktzahl wird die transportierte Menge des jeweiligen Kraftstoffes mit einem bestimmten Punktewert multipliziert der sich nach der Beförderungskategorie richtet. Benzin entspricht bspw. der Beförderungskategorie 2 und für diese Kategorie ist der Multiplikator  3,  um auf die Transportpunkte zu kommen. Diesel gehört zur Beförderungskategorie 3 und der Faktor für Diesel ist 1. Ein kurzes Beispiel zeigt, wie man die Transportpunkte berechnen kann:

Mobile Benzintankanlage KS Mobile Easy 120 Liter Cemo
Mobile Tankanlagen – wie hier eine mobile Benzintankanlage – werden wie ein IBC behandelt

Ein Unternehmer möchte 250 Liter Benzin und 200 Liter Diesel transportieren. Die Gesamtpunktzahl für den Transport errechnet sich folgendermaßen: 250 (Liter Benzin) * 3 Punkte (Beförderungskategorie 2) + 200 (Liter Diesel) * 1 Punkt (Beförderungskategorie 3)= 950 Punkte.  Die ermittelte Punktzahl von 950 ist kleiner 1000, so dass nach ADR für diesen Transport kein spezieller Gefahrgutfahrerschein erforderlich ist.

Innerhalb der Gefahrgutverordnung werden die mobilen Tankanlagen für Diesel und Benzin, als IBC bzw. Großpackmittel klassifiziert und benötigen so keine spezifische Transportgenehmigung. Gleichzeitig sind beim Transport der mobilen Tankanlagen die normalen Auflagen, die für einen mit Gefahrstoffen gefüllten IBC zu beachten sind, auch beim Transport einer mobilen Tankanlage maßgeblich. So die nach GGVSEB vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Begleitpapiere mitgeführt werden, die Öffnungen der mobilen Tankanlage während des Transportes dicht verschlossen sein und natürlich alle Prüfungen, denen die Tankanlagen unterliegen, regelmäßig durchgeführt werden.

Diese und weitere Informationen zur Tankanlagen aller Art finden Sie auch hier. Gerne beraten wie Sie bei der  Auswahl passender,  mobiler Tankanlagen für Ihren Bedarf – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Lagertechnik Profishop