Vorschriftsmäßige Gasflaschen-Lagerung in Unternehmen

Allgemein, Gasflaschen-Lager, Vorschriften & Gesetze

Eine vorschriftsmäßig Gasflaschenlagerung in Unternehmen dient nicht nur zur Einhaltung und Erfüllung der verschiedenen Gesetze und Vorschriften, sondern an erster Stelle für die  Sicherheit der Mitarbeiter und Umwelt vor den Gefahren, die von Druckgasflaschen ausgehen können. Die wichtigste Vorschrift bei der Gasflaschenlagerung ist dabei ohne Fragen die TRGS 510, aber auch andere Normen, Empfehlungen und Gesetze sollten bei der Lagerung von Gasflaschen berücksichtigt werden. Zur korrekten und sicheren Lagerung von Gasflaschen existieren zahlreiche Vorschriften, Regelwerke und Vorgaben, die von untereschiedlichen Stellen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Neben den TRGS 510 gibt es daher bspw. Sicherheitshinweise von Industrieverbänden, Richtlinien von Berufsgenossenschaften und viele mehr.

TRGS 510 – besonders wichtig für die Gasflaschenlagerung

Für Unternehmen besonders relevant für die Lagerung von Druckgasflaschen sind die TRGS 510 und dort ganz speziell im Abschnitt für die „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Einen Überblick bzw. eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften aus den TRGS 510 für die Gasflaschenlagerung findet man an dieser Stelle). Die TRGS 510 und damit auch die Vorschriften für die Gasflaschenlagerung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz Baua, veröffentlicht und beinhalten detaillierte Regeln und Anweisungen für eine vorschriftsmäßige Gasflaschenlagerung sowohl für den Innenbereich wie auch für Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich.

IGV und BG Bau veröffentlichen zusätzliche Vorschriften

Neben TRGS 510 von der Baua existieren aber noch weitere Empfehlungen und Vorgaben für eine sichere Gasflaschenlagerung. Beispielsweise gibt es vom Industriegasverband (IGV) Sicherheitshinweise zur Lagerung von Druckgasflaschen  (zu finden hier: Lagern von Druckgasflaschen; PDF, 48,25). Allerdings sind diese Normen und Empfehlungen bereits aus dem Jahr 2009 und sind mit den TRGS 510 aus dem Jahr 2013 überarbeitet wurden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (kurz BG Bau) hat zum Thema Gasflaschenlagerung ebenfalls Vorschriften und Richtlinien veröffentlicht, wobei hier explizit zwischen der Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich (hier die detaillierten Vorschriften) und den Vorschriften für die Gasflaschenlagerung im Innenbereich unterschieden wird.

Leitfäden der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) ebenfalls mit Informationen zu Gasflaschenlagerung

Neben der Baua und den Verbänden bzw.  Gewerkschaften bietet die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) ebenso Leitfäden und Vorschriften für die Lagerung von Gasflaschen in Unternehmen aus (hier findet man die Ausführungen zum Thema Gasflaschen-Lagerung).