Gesetze und Vorschriften für den sicheren Umgang mit Benzin

Allgemein, Gefahrstoff-Transport, Tankanlagen / Eigenbetankung, Vorschriften & Gesetze

Immer mehr Unternehmen setzen zumindest für den Teil der Fahrzeug- und Maschinenflotte auf eine Eigenbetankung, also eine Betankung der Fahrzeuge und Maschinen am Unternehmensstandort oder direkt am Einsatzort. Gerade bei benzinbetriebenen Fahrzeugen und Maschinen ist das nicht immer unproblematisch, denn Benzin ist – im Gegensatz zu Dieselkraftstoff – hochentzündlich und unterliegt daher sehr strengen Richtlinien und Vorgaben bei der Lagerung, dem Transport oder auch beim Um- und Abfüllen von Bezin-Kraftstoff. Der heutige Beitrag liefert einen Überblick über die gesetzlichen Regeln und Vorgaben.

Sichere Lagerung von Benzin

Besondere Bedeutung für die Lagerung von Benzin haben die Vorgaben in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in den den Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) und in der die Garagenverordnung. In diesen Regeln, Vorschriften und Richtlinien sind die zulässigen Lagermengen für Benzin, die Anforderungen an die Benzin-Lagerstätten sowie die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber eindeutig beschrieben und definiert. Bspw. ist eine Rückhalteeinrichtung für Lagertanks ab einer Größe von 200 Liter unerlässlich, wenn sie nicht doppelwandig ausgeführt sind.

Regeln und Vorgaben für den Transport von Benzin

Beim Transport von Benzin sind über die Anforderungen zum Transport von Dieselkraftstoff noch zusätzlich folgende Punkte zu beachten – diese betreffen besonders die zugelassenen Höchstmengen für den Benzintransport
Die Höchstmenge für den Benzintranpsport ist gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regelung) 333 Liter. Bei größeren Benzinmengen ist ein Gefahrgutführerschein erforderlich und die sonst geltende Handwerkerregelung nach ADR 1.1.3.1c) kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.  Mobile Benzintankstellen mit ADR-Zulassung benötigen diese für die Verpackungsgruppe II und III.

Regeln und Vorgageb für das Um- und Abfüllen von Benzin 

Die Betriebssicherheitsverordnung ( kurz BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 95/63/EG und organisiert die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und beschäftigt sich auch mit dem Um- und Abfüllen von Benzin. Lässt sich die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindern, hat der Arbeitgeber folgendes zu begutachten:

  1. die Dauer und Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
  2. die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
  3. das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

Die Begutachtung muss sich auf die konkreten betrieblichen und örtlichen Verhältnisse beziehen. Im ersten Augenblick ist der Bezug zur Praxis nicht ganz einfach herzustellen, wird aber in den nachstehenden Erläuterungen verdeutlich

Was bedeuten diese Regeln für Praxis beim Um- oder Abfüllen von Benzin?

Um- und Abfüllvorgänge mit Benzin sind grundsätzlich entweder im Freien oder in gut belüfteten Räumen durchzuführen.  Darüber hinaus man beim Um- oder Abfüllen von Benzin speziell auf die Gefährdungsbeurteilung achten und bspw. explosionsfähige Atmosphären vermeiden. Eine weitere Möglichkeit ist, durch eine effiziente Flammendurchschlagsicherung in den Öffnungen der Beninbehälter zu vermeiden, dass die evtl. darin befindliche, explosionsfähige Atmosphäre durch einen Zündfunken zur Explosion gebracht wird. Weder ein explosionsunterdrückender Einsatz noch eine Flammendurchschlagsicherung ist erforderlich, wenn der Behälter explosionsdruckstoßfest ausgeführt ist. Dies gilt für Behältergrößen von bis zu 1000 Litern. Explosionsdruckstoßfeste Behälter sind normalerweise aus dickwandigem Stahlblech hergestellt, wodurch sie sehr schwer sind.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl passender mobiler Tankanlagen für Ihren Bedarf. Sowohl für Benzin wie auch für Diesel führen wir zahlreiche Tankanlagen, die alle Vorschriften und Regeln erfüllen und so auch ein sicheres Handling von Benzin ermöglichen.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom  Team des Lagertechnik Profishop