Regeln und Gesetze für die korrekte Gasflaschen-Lagerung: TRGS 510 und andere Vorgaben
Zur korrekten und insbesondere Gasflaschenlagerung gibt es in Deutschland eine große Anzahl verschiedener Vorschriften, Gesetze, Richtlinien und mehr. Sie sollen die Rahmenbedingungen bieten, die eine sichere Nutzung und Lagerung von Gasflachen ermöglichen und umfassen dabei nicht nur die gängigen 220mm-Gasflaschen, sondern bspw. auch die weit verbreiteten 11kg-Gasflaschen (mit 330mm Durchmesser), ebenso wie kleiner Kartuschen oder größere Gebinde. Neben den bekannten TRGS 510, die bei der Lagerung von Gasflaschen das bekannteste und wichtigste Regelwerk darstellen, gibt es bspw. Sicherheitshinweise von Industrieverbänden, Richtlinien von Berufsgenossenschaften und viele mehr.
TRGS 510 wichtigstes Regelwerk in Deutschland zur Gasflaschenlagerung
Die wichtigsten Vorschriften und Regeln für die Gasflaschenlagerung sind in Deutschland in den TRGS 510 zusammengefasst. Die genauen Ausführungen findet man im Bereich „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (eine Zusammenfassung findet man hier). In den TRGS 510 werden Fragen zu den verschiedensten Themen beantwortet, bspw. wann diese Regeln anzuwenden sind, welche organisatorischen Maßnahmen bei der Gasflachen-Lagerung zu beachten sind, welche speziellen Vorschriften es für Innenbereiche oder die unterirdische Lagerung uvm. Die TRGS 510 werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz Baua) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, so dass hier immer die aktuell geltenden Informationen beziehen kann.
Richtlinien für die Gasflaschenlagerung vom IGV, der BG Bau und der VGB
Neben den TRGS 510 vom Baua existieren noch weitere Empfehlungen und Vorgaben für eine sichere Gasflaschenlagerung im gewerblichen Umfeld. So gibt beispielsweise gibt der Industriegasverband (IGV) Sicherheitshinweise zur Lagerung von Gasflaschen (Lagern von Druckgasflaschen) heraus, wobei diese Vorschriften bereits aus dem Jahr 2009 sind mit den TRGS aus dem Jahr 2013 überarbeitet wurden.
Daneben hat Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (kurz BG Bau) hat Vorschriften und Richtlinien zum Thema Gasflaschenlagerung publiziert. Diese behandeln die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich und die Gasflachen-Lagerung in Innenbereichen.
Besonders für den Schutz der Arbeitnehmern ist der Leitfaden zur Gasflaschen-Lagerung gedacht, den die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) erarbeitet und veröffentlicht hat.
Passende Gasflaschen-Lager und -Schränke sind elementarer Bestandteil
Auch wenn es zu dem Thema eine Reihe von Regelwerken, Vorschriften und Richtlinien gibt – allen gemein ist, dass eine sichere und gefahrlose Gasflaschenlagerung das Ziel aller Vorgaben ist und Mitarbeiter und Umwelt keinen Schaden nehmen sollen. Zentraler Bestandteil ist daher, neben einem sorgfältigen Umgang mit dem Gasflaschen selbst, die richtige Lagerstätte für Gasflaschen. Besonders geeignet sind dafür Gasflaschen-Container und Gasflaschen-Schränke mit den unterschiedlichsten Bauformen und Kapazitäten, welche in keinem Unternehmen fehlen sollten.
Alexander Kipp
Vom Team des Lagertechnik Profishop