TRGS 510 – die wichtigste Regel für die Gasflaschenlagerung im Überblick

Allgemein, Vorschriften & Gesetze

Die TRGS 510 sind die wichtigsten Vorschriften, wenn es um die korrekte Gasflaschenlagerung in Deutschland geht und werden regelmäßig von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (oder auch Baua) veröffentlicht und und auf dem neusten Stand gehalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte im Überblick präsentiert. Die aktuellsten Informationen zu den TRGS 510 findet man auch direkt auf der Seite der Baua: TRGS 510

TRGS sind relevant ab einem Gasflaschenlager-Volumen größer 2,5kg oder 20 Liter

Bei der Lagerung von Gasflaschen sind die Regeln der TRGS 510 anzuwenden, wenn die Gasflaschen ein Nennvolumen größer 2,5 Liter haben oder mehr als 20kg Gase in Druckgaskartuschen gelagert werden sollen. Entsprechend gelten die TRGS 510 so gut wie für jedes Unternehmen, welches im Rahmen der Gasflachenlagerung die entsprechende Anzahl an Gasflaschen vorhält.

Wichtig Maßnahmen für die Gasflaschenlagerung

Die Gasflaschen müssen gegen Umfallen geschützt werden (bspw. durch die passenden Wandhalterungen für Gasflaschen) und die Ventile müssen geschützt werden. Innerhalb des Gasflaschenlagers ist das Umfüllen oder auch Instandsetzen von Gasflaschen nicht erlaubt. Ebenso sind Gasflaschen-Depots, in denen toxische Gase gelagert werden, vor dem Zutritt zu schützen und ggf. mit Gaswarneinrichtungen auszustatten.

Gasflaschenlagerung im Innenbereich

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Depots aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten, wenn in den angrenzenden Räumen Explosions- oder Brandgefahr besteht. Das Dach des Gasflaschen-Depots muss ausreichenden Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.
In Arbeitsräumen dürfen Gasflaschen nur in passenden Gasflaschen-Schränken gelagert werden (diese sollten die Anforderung EN 14470-2 erfüllen). Abhängig vom Inhalt der Gasflaschen muss in den Sicherheitsschränken eine technische Belüftung vorhanden sein, die bis zu zehnmal pro Stunde einen Luftwechsel in dem Gasflaschen-Schrank gewährleistet.

Unterirdische Gasflaschen-Lagerung

Bei der unterirdischen Lagerung von Gasflaschen maximal 50 gefüllte Gasflaschen in einem Lager aufbewahrt werden und zudem muss für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Entsprechende Gaswarnmelder müssen bei Ausfall der Lüftung einen Alarm auslösen. Eine Ausnahme gilt für die Lagerung von Sauerstoff oder Druckluft, wo insbesondere die Auflagen bezüglich der Lüftung nicht gelten.

Gasflaschenlagerung im Außenbereich

Gerade für die Gasflaschenlagerung im Außenbereich gibt es einige Dinge zu beachten, um sich konform den TRG510 zu verhalten.

Die Wahl des Ortes für das Gasflaschenlager

Vor der eigentlichen Einlagerung der Gasflaschen muss man einen geeigneten Standort für das neue Gasflaschenlager finden und dabei müssen Vorgaben berücksichtigt werden. Ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern muss zu Anlagen und Einrichtungen eingehalten werden, wenn von diesen Einrichtungen Gefahren (wie bspw. starke Erwärmungen) ausgehen können. Werden Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen eingelagert, dürfen sich in diesem Schutzbereich von fünf Metern keine Zündquellen, Gruben, Kanäle, Bodenabläufe, Kellerniedergänge befinden.  Ebenfalls darf sich der Schutzbereich darf nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen erstrecken, sondern muss komplett auf eigenem Terrain sein. Nicht zuletzt darf der Schutzbereich des Gasflaschenlagers nur an maximal zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe, öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbarem Material eingeengt werden; auf nicht umfriedeten, sondern frei zugänglichen Grundstücken sind die Gasflaschenlager einzuzäunen.

Die eigentliche Gasflaschenlagerung

Auch bei der Nutzung von geprüften und nach den TRGS 510 zugelassenen Gasflaschen-Lagern müssen Vorschriften für Einlagerung von Gasflaschen einige Vorgaben berücksichtigt werden. So sollen Gasflaschen z. B. immer stehend gelagert werden. Die stehend gelagerten Gasflaschen müssen selbstverständlich gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden. Innerhalb der Gasflaschen-Lager ist das zum Beispiel mit dem passenden Zubehör – den Wandhalterungen für Gasflaschen – möglich. Ist nur eine liegende Lagerung der Gasfalschen möglich, müssen diese gegen ein Wegrollen effizient gesichert werden. Unabhängig davon, ob die Gasflaschen stehend oder liegen gelagert werden, müssen die Ventile mit den entsprechenden Schutzkappen gesichert werden. Werden brennbare Gase gelagert, ist ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Unbefugte sollten keinen Zutritt zum Lager haben, was durch Hinweisschilder auch zu kommunizieren ist. Für die Gasflachen-Lager kann man die Zutrittskontrolle durch ein Vorhängeschloss sicherstellen, dass den einfachen Zugang (oder auch Diebstahl) von Gasflaschen vermeiden kann.