Druckgasflaschen in Arbeitsräumen lagern – darauf muss man achten

Allgemein, Gasflaschen-Lager, Vorschriften & Gesetze

Die Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen erfordert ganz besondere Voraussetzungen und eine erhöhte Sorgfalt, die man beachten muss. Durch die nähe zu Menschen und das Gefahrenpotenzial, das von Druckgasflaschen ausgeht, hat der Gesetzgeber hier spezielle Vorschriften und Richtlinien erlassen, die die Gasflaschenlagerung entsprechend sicher machen sollen. In den TRGS510 sind diese Regeln schriftlich verfasst, die zu den organisatorischen Maßnahmen, aber auch zu den zu nutzenden Vorrichtungen Aussagen machen.

Auflagen für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich und Arbeitsräumen

Für die Lagerung von Gasflaschen im Innenbereich müssen die Gasflaschen-Depots und Gasflaschenlager aus feuerhemmenden Bauteilen sein, die mind. 30 Minuten dem Feuer standhalten bzw. mind. 90 Minuten dem Feuer standhalten, wenn in den angrenzenden Räumen Explosions- oder Brandgefahr besteht (Brandschutzklasse F30 oder F90). Das Dach der Gasflaschen-Depots  oder -Schränke müssen zudem Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Innerhalb von Arbeitsräumen ist nur die Lagerung in Gasflaschen-Schränken erlaubt

Innerhalb von Arbeitsräumen, wo sich Mitarbeiter zur regelmäßigen Arbeit aufhalten, dürfen Druckgasflaschen nur in passenden Gasflaschen-Schränken gelagert werden (diese sollten die Anforderung EN 14470-2 erfüllen). Abhängig vom Inhalt der Druckgasflaschen muss in den Sicherheitsschränken eine technische Belüftung vorhanden sein, die bis zu zehnmal pro Stunde einen Luftwechsel in dem Gasflaschen-Schrank gewährleistet.

Ansammlung von Gasen immer vermeiden

Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich ist ferner darauf zu achten, dass Ansammlungen oder Ausbreitung von Gasen vermieden werden. Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen daher nicht im Gasflaschen-Lager befinden.

Zutrittskontrolle zu den gelagerten Druckgasflaschen

Neben den verschiedenen Schutzeinrichtungen sollten nur befugte Personen Zutritt zu den Druckgasflaschen-Lagern haben. Für die Gasflachen-Schränke kann man bspw. den Zugriff durch ein Vorhängeschloss sicherstellen, dass den einfachen Zugang zu (oder auch Diebstahl von) Druckgasflaschen vermeiden kann.

Detaillierte Informationen zur Gasflaschenlagerung finden Sie in unserem Ratgeber Vorschriften für die Gasflaschenlagerung.