Auffangwannen: Prüfungspflichten nach dem WHG im Überblick
Auffangwannen sind in Unternehmen vielfach im Einsatz, wenn es um die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen geht. Dabei müssen eine Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln eingehalten werden und das Wasserhaushaltsgesetz (kurz WHG) gibt den Rahmen für viele dieser Vorschriften. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Prüfung von Auffangwannen, die in Unternehmen zum Einsatz kommen. Auch hier gibt das WHG umfangreich Auskunft darüber, die häufig die Auffangwannen einer Prüfung unterzogen werden muss, wie diese Prüfung zur erfolgen hat und welche Dokumentationspflichten dem Unternehmen obliegen.
Egal ob Stahl- oder Kunststoff-Auffangwannen – eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Auffangwannen, egal ob es sich um Stahl-Auffangwannen oder Auffangwannen aus Kunststoff handelt, regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Diese notwendigen Prüfungen sind gestaffelt und reichen von kontinuierlichen Prüfungsobliegenheiten bis hin zu jährlichen oder zweijährlichen Prüfungen für die im Einsatz befindlichen Auffangwannen.
Regelmäßige Obliegenheiten bei der Verwendung von Auffangwannen

Alle Auffangwannen müssen bei der Benutzung im Unternehmen frei von Wasser oder Schmutz gehalten werden. Ebenso müssen eventuelle Beschädigungen am Oberflächenschutz (wie der Lackierung oder Pulverbeschichtung bei Stahl-Auffangwannen) umgehend beseitig werden, um eine Korrosion oder größere Schäden an den Auffangwannen zu vermeiden. Diese Aufgabe gilt jederzeit, so dass hier eine kontinuierliche Prüfung bzw. Aufmerksamkeitspflicht nach dem WHG vorliegt.
Wöchentliche Sichtprüfungen für Auffangwannen
Mindestens wöchentlich hat zusätzlich eine dedizierte Sichtprüfung der Auffangwannen zu erfolgen. Dies kann durch eigene Mitarbeiter erfolgen und bedarf keiner speziellen Dokumentation und dient ähnlich wie das stete Sauberhalten der Auffangwannen dafür, Schäden frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.
Detaillierte Prüfung für Auffangwannen laut WHG alle zwei Jahre erforderlich
Zusätzlich zu den kontiniuerlichen und wöchentlichen Maßnahmen müssen Auffangwannen und Gitterroste alle zwei Jahre im Detail in Augenschein genommen werden, um größere Schäden erkennen zu können. Anders als bei den vorher genannten Auffangwannen-Prüfungen erfolgt diese nicht durch die Mitarbeiter des Unternehmens, bei denen die Auffangwanne benutzt wird, sondern durch entsprechend qualifizierte und ausgewiesene Fachbetriebe. Neben den Prüfungen selbst ist außerdem eine Dokumentation anzufertigen, um die Ergebnisse festhalten zu können. Gerade im Schadensfall kann sich ein Unternehmen durch eine lückenlose Dokumentation der Auffangwannen-Prüfungen bzgl. der Schuldfrage häufig besserstellen, so dass hier ein besonderes Augenmerk liegen sollte.