Lagerung von Gasflaschen – Änderungen bei Regeln und Vorschriften für 2019
Mit dem Jahreswechsel treten immer viele Änderungen und Neuerungen in Kraft – so gibt es bspw. bei den ADR 2019 eine Reihe von neuen Vorgaben und Richtlinien, die sich auf den Transport von Gefahrstoffen beziehen. Wie sieht es bei den Vorschriften für Gasflaschenlagerung aus – gibt es hier auch Änderungen? Das erläutert der heutige Beitrag.
Vorschriften für die Gasflaschenlagerung in 2019
Mit dem Jahreswechsel hat sich an den Vorschriften für die Gasflaschenlagerung in Deutschland nichts geändert. Weiterhin sind die TRGS 510 der maßgebliche Schriftsatz, in dem die Regeln und Vorgaben zusammengefasst werden, wenn Gasflaschen gelagert werden sollen. Weiterhin wird innerhalb dieser Regeln unterschieden, wo die Gasflaschen gelagert werden sollen (also im Innenbereich oder im Außenberich) und welche Anforderungen ein passende Gasflaschenlager erfüllen muss.
Gasflaschenlager und -Depots nach TRGS 510
Zur optimalen und vorschriftsmäßigen Lagerung von Gasflaschen sind weiterhin Gasflaschenlager und Gasflaschendepots empfehlenswert – nicht nur um die Regeln und Vorgaben der TRGS 510 einzuhalten, sondern gleichzeitig um einen effiziente Gasflaschenlagerung zu ermöglichen. Je nach Standort und benötigter Lagerkapazität sind entsprechende Gasflaschencontainer für den Außenbereich mit Lagermöglichkeiten für bis zu 104 Gasflaschen mit einem Durchmesser von 220mm erhältlich. Umfangreiches Zubehör für Gasflaschenlager sorgt für zudem für vielfältige Individualisierungsmöglichkeiten und einen reibungslosen Betriebsablauf.