Gasflaschenlagerung im Außenbereich

Allgemein, Gasflaschen-Lager, Vorschriften & Gesetze

Generell kann man bei der Lagerung von Gasflaschen drei Bereich unterscheiden: Den Innenbereich, den Außenbereich und die Lagerung im unterirdischen Innenbereich als Spezialfall der Lagerung im Innenbereich. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit speziell mit der Lagerung von Gasflachen im Außenbereich.

Welche Regeln und Vorgaben gelten bei der Gasflaschenlagerung im Außenbereich?

Zahlreiche Vorgaben werden durch die TRGS gemacht. Diese betreffen nicht nur die Wahl des Ortes, an dem das Gasflaschenlager eingerichtet wird, sondern ebenso Dinge zu eigentlichen Lagerung der Gasflaschen selbst. Gerade für die Gasflaschenlagerung im Außenbereich gibt es einige Dinge zu beachten, um sich konform den TRG510 zu verhalten. Entsprechend sind die Regeln und Vorgaben aus den TRGS 510 maßgeblich, wenn man Gasflaschen außerhalb von geschlossenen Räumen lagern möchte.

Welche Dinge muss man bei der Ortswahl für das Gasflaschenlager im Außenbereich beachten?

Vor der eigentlichen Lagerung der Gasflaschen muss man einen geeigneten Standort für das neue zu errichtende Gasflaschenlager finden, wobei eine Vielzahl von Regeln, Vorgaben und Rahmenbedingungen einzuhalten sind:
Ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern muss zu Anlagen und Einrichtungen eingehalten werden, wenn von diesen Einrichtungen Gefahren (wie bspw. starke Erwärmungen) ausgehen können. Werden Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen eingelagert, dürfen sich in diesem Schutzbereich von fünf Metern keine Zündquellen, Gruben, Kanäle, Bodenabläufe, Kellerniedergänge befinden.  Ebenfalls darf sich der Schutzbereich darf nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen erstrecken, sondern muss komplett auf eigenem Terrain sein. Nicht zuletzt darf der Schutzbereich des Gasflaschenlagers nur an maximal zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe, öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbarem Material eingeengt werden.
Wenn die Gasflachen-Lager auf nicht umfriedeten, sondern frei zugänglichen Grundstücken eingerichtet werden sollen, sind diese einzuzäunen und so eine erste Zutrittskontrolle zu schaffen.

Was muss man bei der eigentlichen Lagerung im Außenbereich beachten?

Ist der geeignete Ort für das Gasflaschenlager gefunden, sind auch bei der Nutzung von geprüften und nach den TRGS 510 zugelassenen Gasflaschen-Lagern müssen bei der Einlagerung von Gasflaschen einige Vorgaben zu berücksichtigen. So sollen Gasflaschen z. B. immer stehend gelagert werden. Die stehend gelagerten Gasflaschen müssen dann gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden. Innerhalb der Gasflaschen-Lager ist das zum Beispiel mit dem passenden Zubehör – den Wandhalterungen für Gasflaschen – möglich. Ist nur eine liegende Lagerung der Gasfalschen möglich, müssen sie gegen ein Wegrollen gesichert werden. Unabhängig davon, ob die Gasflaschen stehend oder liegen gelagert werden, müssen die Ventile mit den entsprechenden Schutzkappen gesichert werden. Werden brennbare Gase gelagert, ist ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten