Wie groß muss eine Auffangwanne nach den geltenden VAwS sein?

Allgemein, Auffangwannen, Vorschriften & Gesetze

Die richtige Größe von Auffangwannen ist bei der Anschaffung natürlich der entscheidende Faktor. Es gibt strikte Regelungen, die die Mindestgröße von Auffangwannen regeln und die bei Nichtbeachtung zu Geldbußen führen können. Denn nur wenn die Auffangwanne ein ausreichend großes Volumen besitzt, werden auch die entsprechenden Vorgaben erfüllt. Generell sind die Vorgaben über Mindestgröße Größe von Auffangwannen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)  festgehalten. Auch wenn es kleinere Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben kann, so sind die wichtigsten Punkte aus den VAwS doch ziemlich einheitlich geregelt, so dass sich die Mindestgröße auch länderübergreifend berechnen lässt. Unterschieden wird bei der Berechnung der minimal notwendigen Volumina von Auffangwannen immer, ob man sich ein einem Wasserschutzgebiet befindet, oder nicht, denn die Auflagen für Auffangwannen bzw. die Gefahrstofflagerung in Wasserschutzgebieten sind höher.

Für Nicht-Wasserschutzgebiete gilt, dass eine Auffangwanne mindestens so viel aufnehmen können muss, wie das Volumen des größten darauf gelagerten Behälters. Zudem muss die Auffangwanne mindestens 10% des darauf gelagerten Volumens aufnehmen können.

An einfachen Beispielen kann man verdeutlichen, wie sich demnach das Volumen einer Auffangwanne für Nicht-Wasserschutz-Gebiete berechnet:

  1.  Beispiel: Auf einer Auffangwanne sollen 3 Standardfässer á 200 Liter und ein 1000l-IBC-Container gelagert werden, so dass ingesamt ein Volumen von 1600 Litern erreicht wird. Die Auffangwanne muss in diesem Fall mindestens ein Volumen von 1000 Litern haben, um bei einer Leckage des größten Behälters – in diesem Fall des IBC-Containers – die wassergefährdende Flüssigkeite aufnehmen zu können.
  2. Beispiel: Insgesamt sollen 15 200-Liter Fässer mit Gefahrstoffen auf einer Auffangwanne gelagert werden, also ein Gesamtvolumen 3000 Litern wassergefährdender Flüssigkeiten. An dieser Stelle ist die 10%-Regel maßgeblich für die Größe der Auffangwanne, die mind. 300 Liter Gefahrstoffe aufnehmen können muss.
Stahl-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 215 Litern - ideal für die Lagerung von 200-Liter-Standardfässern
Stahl-Auffangwanne mit einem Auffangvolumen von 215 Litern – ideal für die Lagerung von 200-Liter-Standardfässern

In Wasserschutzgebieten kommen strengere Regeln zur Anwendugn. Hier muss die Größe der Auffangwanne so gewählt werden, dass alle wassergefährdenden Flüssigkeiten aufgefangen werden können – weder die 10%-Regel, noch die Regel des größten Behälter findet bei der Berechnug der Mindestgröße von Auffangwannen Anwendung. Für die beiden obigen Beispiele müssten die Auffangwannen eine Mindestgröße von 1600 Litern und 3000 Litern haben.

Das Mindestvolumen einer  Auffangwanne ist dabei unabhängig vom Material, aus dem die Auffangwanne besteht. Die Vorgaben in Bezug auf das Auffangvolumen gelten gleichermaßen für Stahl-Auffangwannen, Edelstahl-Modelle, Kunststoff-Auffangwannen oder Versionen aus GFK.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Lagertechnik-Profishop