Prüfung von Auffangwannen – was ist zu prüfen und wie häufig ist zu prüfen?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält die notwendigen Vorschriften zur Prüfung von Auffangwannen, d. h. hier ist festgelegt, was zu prüfen ist, wie häufig Auffangwannen geprüft werden müssen und auch durch wen die Prüfung vozunehmen ist. Die Prüfungen sind zeitlich und vom Umfang her gestaffelt und reichen von kontinuierlichen Prüfungen bis zu zweijährigen Aufgaben für die genutzten Auffangwannen.
Egal ob Stahl- oder Kunststoff-Auffangwanne – regelmäßige Prüfung ist Pflicht
Egal aus welchem Werkstoff Auffangwannen gefertigt sind, kontinuierliche Maßnahmen und regelmäßige Prüfungen sind im WHG vorgeschrieben, um immer maximale Sicherheit zu gewährleisten. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zeitlich gestaffelt und reichen von kontinuierlichen Prüfungsobliegenheiten über wöchentliche Prüfungsaufgaben bis hin zu jährlichen oder zweijährlichen Prüfungen, für die dann sogar zertifizierte Fachbetriebe herangezogen werden müssen .
Kontinuierliche Prüfung der Auffangwannen bei der Nutzung
Zu den regelmäßigen Prüfungsmaßnahmen nach dem WHG fällt insbesondere die Vorschrift, dass alle Auffangwannen müssen bei der Benutzung im Unternehmen frei von Wasser oder Schmutz gehalten werden müssen. Ebenso sind Beschädigungen am Oberflächenschutz (wie der Lackierung oder Pulverbeschichtung bei den häufig eingesetzten Stahl-Auffangwannen) umgehend zu beseitigen, um eine mögliche Korrosion oder größere Folgeschäden an den Auffangwannen zu vermeiden. Die Pflicht gilt zu jedem Zeitpunkt, so dass man hier von einer kontinuierlichen Prüfungs- bzw. Aufmerksamkeitspflicht nach dem WHG sprechen kann. Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind entsprechend zu schulen, damit die notwendige Aufmerksamkeit und Sorgfalt in der täglichen Benutzung der Auffangwannen vorliegt.
Wöchentliche Prüfung der Auffangwannen
Neben den den oben genannten kontinuierlichen Maßnahmen im Alltagsbetrieb schreibt das WHG eine wöchentliche Sichtprüfung vor. Hier muss eine manuelle Sichtprüfung der Auffangwannen erfolgen, welche durch eigene Mitarbeiter durchgeführt werden kann. Diese muss nicht explizit dokumentiert werden und dient, ähnlich wie die normale Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der kontinuierlichen Prüfung, dafür, Schäden an den Auffangwannen frühzeitig erkennen und beheben zu können.
Zweijährige Prüfung der Auffangwannen
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen kontiniuerlichen und wöchentlichen Maßnahmen müssen Auffangwannen und die darin verwendeten Gitterroste alle zwei Jahre im Detail in Augenschein genommen werden, um Schäden zu identifizieren. Anders als bei den vorher genannten Auffangwannen-Prüfungen erfolgt diese aber nicht durch die Mitarbeiter des Unternehmens, bei denen die Auffangwanne benutzt wird, sondern durch entsprechend qualifizierte und ausgewiesene Fachbetriebe, die in der Regel extern sind. Neben den Prüfungen selbst ist außerdem eine Dokumentation anzufertigen, um die Ergebnisse festhalten zu können, denn gerade im Schadensfall kann sich ein Unternehmen durch eine lückenlose Dokumentation der Auffangwannen-Prüfungen bzgl. der Schuldfrage häufig besserstellen, so dass hier ein besonderes Augenmerk liegen sollte.
Konsequenzen, wenn Prüfungspflichten nicht eingehalten werden
Kommt ein Unternehmen den oben genannten Prüfungspflichten nicht nach bzw. werden diese nicht ordentlich dokumentiert (so dass die ordnungsgemäße Prüfung im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann), können sich daraus für ein Unternehmen ernsthafte Probleme ergeben. Insbesondere im Fall einer Kontamination von Mensch und Umwelt, d.h. Gefahrstoffe sind ausgetreten und wurden durch eine defekte Auffangwanne nicht zurückgehalten, können sowohl von behördlicher Seite Strafen ausgesprochen werden, aber ebenso können Versicherung das Unternehmen in Regress nehmen bzw. leisten erst gar nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit bei der Prüfung der Auffangwannen vorliegt. Daher ist es für jedes Unternehmen empfehlenswert, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, dass die Auffangwannen nach den Vorgaben geprüft werden und dies auch dokumentiert wird. Ebenso sollte bei den zweijährig fälligen Prüfungen der Auffangwannen durch zertifizierte Fremdunternehmen auf eine ausführliche Dokumentation geachtet werden.