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Auffangwannen und das WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist neben der Stahlwannenrichtlinie (StawaR) und den VaWS eine der wichtigsten Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Auffangwannen beachtet werden muss und welches maßgebliche Rahmenbedingungen für Auffangwannen vorgibt. Im WHG wird nicht der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genau geregelt, auch werden die Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis WGK 3) eingeteilt. Der Ausdruck „Umgang“ ist nach dem WHG sehr weit zu verstehen und beinhaltet daher nicht nur die Verwendung der wassergefährdenden Stoffe der Klassen WGK 1-3, auch das Lagern, Umfüllen, Abfüllen oder Herstellen der Gefahrstoffe wird unter dem Begriff „Umgang“ zusammengefasst.

Wasserhaushaltsgesetz WHG gibt Vorgaben zu Prüfungen von Auffangwannen

Das Ziel des Wasserhaushaltsgesetzes WHG ist der Schutz der Gewässer und soll nicht nur oberirdische Gewässer schützen, sondern bezieht sich ebenso auf Grundwasser und Küstengewässer.  Im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und Auffangwannen ist besonders der Abschnitt 3 (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) von Bedeutung. Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden konkrete Handlungsvorgaben für den Betreiber / Nutzer von Auffangwannen im WHG beschrieben. Diese werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kurz VaWS) weiter ausgeführt. Auch Angaben zur regelmäßigen Prüfung von Auffangwannen der im WHG gemacht.

Beschaffenheit von Auffangwannen ebenfalls Teil des WHG

Neben den Handlungsvorgaben und allgemeinen Vorschriften werden im WHG auch Auffangwannen selbst thematisiert. In § 63 WHG wird klar festgelegt, dass Auffangwannen so beschaffen sein müssen, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern nicht stattfindet. Ebenso wird in §63 WHG eindeutig beschrieben, dass nur solche „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Produkten“ – also bspw. Auffangwannen betrieben werden dürfen, die eine entsprechende Zulassung vorweisen. Für Deutschland bedeutet dies, dass Auffangwannen mit einer Zulassung vom DIBT (bspw. mit Übereinstimmung nach StawaR) nach dem Wasserhaushaltsgesetz verwendet werden dürfen bzw. müssen. Bei Auffangwannen ohne Zulassung ist der § 63 vom WHG dahingegen nicht erfüllt, so dass von einer Nutzung derartiger Auffangwannen abzusehen ist. 

=> Zurück zu den allgemeinen Informationen rund um Auffangwannen

=> Notwendige Volumina von Auffangwannen nach VAwS

=> Informationen zu Stahlwannen-Richtlinie StawaR

=> Zur Gesamtauswahl der Auffangwannen aus Stahl & Kunststoff

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