Auffangwannen nach dem WHG – das sollte man wissen

Auffangwannen, Lagertechnik, Vorschriften & Gesetze

Im Zusammenhang mit Umwelt-Lagertechnik und Auffangwannen hört man immer wieder die Abkürzung WHG (für Wasserhaushaltsgesetz). Aber was regelt das WHG eigentlich für Auffangwannen und worauf sollte man beim Kauf von Auffangwannen achten, damit man das WHG erfüllt? Die Antworten darauf liefert der heutige Beitrag.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Basis für Nutzung von Umwelt-Lagertechnik und Auffangwannen. Neben der Stahlwannenrichtlinie (StawaR) und den VaWS ist das WHG eine der wichtigsten Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Auffangwannen beachtet werden muss und welches in der Praxis weitreichende Auswirkungen für Auffangwannen und deren Nutzung hat. Im Wassserhaushaltsgesetz wird nicht der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genau geregelt, auch werden die Gefahrstoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis WGK 3) eingeteilt. Umgang umfasst nach dem WHG nicht nur die Verwendung der wassergefährdenden Stoffe der Klassen WGK 1-3, auch das Lagern, Umfüllen, Abfüllen oder Herstellen der Gefahrstoffe wird unter dem Begriff „Umgang“ zusammengefasst.

Das Ziel des WHG ist der Schutz der Gewässer und bezieht sich auf oberirdische Gewässer, Grundwasser und Küstengewässer. Im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen und Auffangwannen ist besonders der Abschnitt 3 (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) des WHG von Bedeutung. Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden konkrete Handlungsvorgaben für den Betreiber / Nutzer von Auffangwannen im WHG beschrieben. Diese werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kurz VaWS) weiter ausgeführt.

Stahl-Auffangwanne nach WHG
Die Stahl-Auffangwanne vom TYP WM erfüllt die Vorgaben vom WHG

Neben den Handlungsvorgaben und allgemeinen Vorschriften werden im WHG auch Auffangwannen selbst thematisiert. In § 63 WHG wird klar festgelegt, dass Auffangwannen so beschaffen sein müssen, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern nicht stattfindet, Gewässer also keinen Schaden durch den Umgang mit Gefahrstoffen nehmen dürfen und entsprechend Auffangwannen nach dem WHG genutzt werden müssen. Ebenso wird in §63 WHG eindeutig beschrieben, dass nur solche Auffangwannen genutzt werden dürfen, die eine entsprechende Zulassung vorweisen. Für Deutschland bedeutet dies, dass Auffangwannen mit einer Zulassung vom DIBT (bspw. mit Übereinstimmung nach StawaR) nach dem Wasserhaushaltsgesetz verwendet werden dürfen bzw. müssen. Häufig spricht man auch von WHG-konformen Auffangwannen oder Auffangwannen nach WHG. Bei Auffangwannen ohne Zulassung ist der § 63 vom WHG dahingegen nicht erfüllt, so dass von einer Nutzung derartiger Auffangwannen abzusehen ist.

Alle unsere Auffangwannen erfüllen die Vorgaben des WHG und besitzten eine entsprechende Zulassung vom DIBT. Gerne beraten wir Sie auch bei der Wahl der passenden Auffangwanne für Ihren Einsatzzweck.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Lagertechnik Profishop