Stahl, Edelstahl oder Kunststoff – Eignung von Auffangwannen für Gefahrstoffe

Allgemein, Auffangwannen, Lagertechnik, Vorschriften & Gesetze

Wenn es um die Anschaffung einer oder mehrerer neuer Auffangwannen geht, spielt der zu langernde Gefahrstoff bei der Auswahl des Materials der Auffangwannen eine absolut zentrale Rolle. Gängige Auffangwannen werden aus Stahl, Edelstahl oder Kunststoff gefertigt und zudem haben sich in den vergangenen Jahren auch Auffangwannen aus GFK am Markt etabliert. Der heutige Artikel gibt einen detaillierten Überblick, welche Auffangwannen für die Lagerung welcher Gefahrstoffe besonders geeignet sind.

Größe und Material von Auffangwannen wichtige Kriterien beim Kauf

Beim Kauf einer Auffangwanne sind zwei Faktoren maßgeblich bei der Entscheidung, welche Auffangwanne in die engere Wahl genommen werden kann: Das notwendige Mindestvolumen, das die Auffangwanne besitzen muss und das Material, aus dem eine Auffangwanne gefertigt wird. Die Größe von Auffangwannen wird in der Regel durch die verschiedenen Vorschriften festgelegt.
Bei der Wahl des Materials spielt in der Regel die Größe nicht die entscheidende Rolle, denn im Prinzip sind alle Auffangwannen-Größe in allen Materialen erhältlich. Der Markt für Auffangwannen bietet vier Materialien, die sich in der Industrie etabliert haben – Stahl, Edelstahl, Kunststoff (Polyethylen) und GFK (Glasfasverstärkter Kunststoff). Insbesondere aufgrund unterschiedlicher, chemischer Eigenschaften eignen sich nicht alle Materialien für die Lagerung von allen Gefahrstoffen, so dass die zu lagernden Gefahrstoffe maßgeblich die Auswahl der Auffangwanne bzw. deren Material beeinflussen. Ein detaillierter Vergleich der Auffangwannen zeigt, welche Werkstoffe für die Lagerung welcher Gefahrstoffe geeignet sind:

Eignung von Auffangwannen für Gefahrstoffe

Auffangwannen aus Stahl Auffangwannen aus Edelstahl Auffangwannen aus Kunststoff /PE Auffangwannen aus GFK
Altöl (brennbar, Flammpunkt >55°C) Ja Ja Nein Ja
Diesel / Heizöl (brennbar, Flammpunkt >55°C) Ja Ja Nein Ja
Nitro, Benzin (hochentzündlich bis entzündlich) Ja Ja Nein Nein
Säuren bis Konz. 20%, Batteriesäure 37%ig Nein (nur mit speziellem Einsatz) Ja Ja Ja
Säuren bis Konz. 10%, Fixierbäder, Salzlösungen mit pH-Wert von 6-8 Nein (nur mit speziellem Einsatz) Ja Ja Ja
Karbonsäuren (Konz. >10%; außer Ameisensäure) Nein Nein Nein Nein
Laugen mit pH-Wert >8 Nein (nur mit speziellem Einsatz) Ja Ja Nein
Laugen mit pH-Wert 7-8 Ja Ja Ja Ja

Alle Auffangwannen müssen Übereinstimmungssymbol haben

Unabhängig vom gewählten Material und dem Volumen müssen alle in Deutschland alle eingesetzten Auffangwannen über die notwendige Zulassung verfügen. Diese ist für sowohl für Kunststoff-Auffangwannen wie auch für Stahl-Auffangwannen erkennbar am sogenannten Übereinstimmungssymbol (Ü-Zeichen), vergeben vom DIBt. Für Stahl-Auffangwannen wird diese Zulassung in der Stahlwannen-Richtlinie StawaR geregelt, für Kunststoff-Auffangwannen wird diese Zulassung direkt vom DIBt vergeben. Ebenso müssen im Einsatz befindliche Auffangwannen regelmäßig geprüft werden – weitere Informationen zur Prüfung von Auffangwannen finden Sie hier.

 

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Lagertechnik-Profishops