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Grundlagen für Eigenverbrauchs-Dieseltankstellen

Eigenverbrauchstankstellen sind geeignet, um betriebseigene Fahrzeuge zu betanken. Die Tankstelle wird vom Betreiber oder von einer bei ihm beschäftigten Person bedient. Destandteile sind der Abfüllplatz und der oberirdische Lagerbehälter. Zu erfüllende Bedingungen:

Die Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff sind länderspezifisch definiert, meist durch die jeweilige Anlagenverordnung VAwS. Sie unterscheiden sich in den meisten Punkten kaum.

Durch die Föderalismusreform soll das Länderrecht im Bereich der Anlagenverordnung (VAwS) im Laufe des Jahres 2015 auf Bundesrecht übergehen. Es wird dann eine bundesweit gültige Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geben.

A - Lageranlage

  1. Lagerbehälter mit Prüfzeichen oder bauaufsichtlicher Zulassung, GFK-Behälter bis 2000 Liter einwandig ohne Auffangwanne, jedoch auf flüssigkeitsdichtem Boden mit 1 cm Aufkantung (z.B. R1-Dichtflächenelement), auch als Tankbatterien bis 10000 Liter, andere Behälter doppelwandig oder in einer Auffangwanne. 
  2. Bei der Aufstellung im Freien muss der Lagertank dafür zugelassen sein. Bei CUBE-Tanks, GFK-Tanks und doppelwandigen Stahltanks ist dies erfüllt (vgl. Zulassung); PE-Tanks im Blechmantel nur im Gebäude!
  3. Anfahrschutz, z.B. Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand beim Abfüllplatz Kompakt.
  4. Automatisches Zapfventil ist erforderlich. Die Ausnahme bei Elektropumpen mit einfachem Absperrhahn auf Tanks bis 1000 Liter gilt nur noch in wenigen Bundesländern.
  5. Fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung (bei Tanks bis 1000 Liter auch Befüllung mit selbsttätig schließender Zapfpistole des Tankwagens erlaubt).
  6. Zugelassener Grenzwertgeber (ausgenommen Tank bis 1000 Liter und Befüllung gem. 5.).
  7. Eine Hebersicherung an der Pumpe ist erforderlich.
  8. Keine Fachbetriebspflicht bis 10000 Liter Anlagengröße (Ausnahme Bayern, Bremen, Hamburg und Niedersachsen).
  9. Brandschutzbestimmungen (Abstände, Lüftung, Ausführung von Wänden und Türen, etc.) sind einzuhalten.

B - Abfüllplatz

  1. Größe des Abfüllplatzes: Wirkbereich des Zapfventils, d.h. mind. Schlauchlänge plus 1 m, begrenzbar durch Wände oder zwangsgeführten Zapfschlauch, z.B. Abfüllplatz Kompakt.
  2. Bei einem Behältervolumen bis 10000 Liter und Dieselverbrauch bis 40000 Liter (in BaWü bis 100000 Liter) jährlich: a) kein Abscheider erforderlich bei Überdachung des Abfüllplatzes b) vereinfachte Ausführung des Untergrundes, z.B. Abfüllplatz
  3. Bei Behältern bis 2000 Liter und einem Dieselverbrauch bis zu 4000 Liter (in BaWü bis 40000 Liter) jährlich kann auf die Überdachung und den Abscheider verzichtet werden.
  4. Bindemittel und Feuerlöscher bereithalten.

Pflichten des Betreibers:

  1. Anzeigen von Tankstellen mit mehr als 1000 Liter bei der unteren Wasserbehörde.
  2. Baugenehmigung einholen bei Tankstellen mit mehr als 5000 Liter.

 

 

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