Vorschriften & Regelwerke für die Gasflaschenlagerung
Zur korrekten und sicheren Lagerung von Gasflaschen existieren zahlreiche Vorschriften, Regelwerke und Vorgaben, die von untereschiedlichen Stellen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Neben den TRGS 510 gibt es daher bspw. Sicherheitshinweise von Industrieverbänden, Richtlinien von Berufsgenossenschaften und viele mehr. Ziel der Regeln ist es dabei , die Sicherheit der Mitarbeiter und der Umwelt zu gewährleisten, denn die Lagerung von Druckgasflaschen beinhaltet immer mögliche Risiken - einerseits aufgrund des erhöhten Drucks, unter dem die Gasflaschen gelagert werden, wie die Entzündbarkeit der Gase.
TRGS 510 von der Baua wichtigstes Regelwerk zur Gasflaschenlagerung
Die wichtigsten Vorschriften für die Gasflaschenlagerung sind dabei in den TRGS 510 enthalten im Bereich „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften aus den TRGS 510 für die Gasflaschenlagerung findet man hier). Diese Vorschriften für die Gasflaschenlagerung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz Baua) veröffentlicht und beinhalten detaillierte Regeln und Anweisungen, wenn Gasflaschen im Innen- oder Außenbereich gelagert werden sollen.
Weitere Vorschriften für die Gasflaschenlagerung vom IGV und der BG Bau
Neben diesen Vorschriften existieren aber noch weitere Empfehlungen und Vorgaben für eine sichere Gasflaschenlagerung. Beispielsweise gibt es auch vom Industriegasverband (IGV) Sicherheitshinweise zur Lagerung von Gasflaschen (Lagern von Druckgasflaschen; PDF, 48,25), wobei diese Vorschriften bereits aus dem Jahr 2009 sind mit den TRGS aus dem Jahr 2013 überarbeitet wurden. Auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (kurz BG Bau) hat zum Thema Gasflaschenlagerung Vorschriften und Richtlinien veröffentlicht, wobei hier explizit zwischen der Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich (hier die detaillierten Vorschriften) und den Vorschriften für die Gasflaschenlagerung im Innenbereich unterschieden wird.
Leitfäden der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) ebenfalls mit Informationen zu Gasflaschenlagerung
Auch die gesetzliche Unfallversicherung (VBG), die ebenfalls im Bereich Arbeitsschutz zahlreiche Hilfen und Vorgaben veröffentlicht, gibt Leitfäden und Vorschriften für die Lagerung von Gasflaschen in Unternehmen aus (hier findet man die Ausführungen zum Thema Gasflaschen-Lagerung). Inhaltlich werden diesen Leitfäden Aussagen zur Beschaffenheit der Lagerräume gemacht, aber ebenso werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die die Druckgasflaschen gelagert werden sollen (bspw. in Bezug auf den sicheren Stand, der Lagerung in der Nähe von Heizungen oder anderen Wärmequellen, der Lagerung zusammen mit brennbaren Stoffen etc..
=> Regeln aus den TRGS 510 für die Gasflaschen-Lagerung
=> Praktische Tipps für die Lagerung von Gasflaschen
=> Zum Vergleich der Gasflaschen-Lager & Container für Gasflaschen
=> Zu den Gasflaschen-Lagern mit Dach
=> Zu den Gasflaschen-Lagern ohne Dach
=> Zu den Gasflaschen-Schränken für 11kg-Gasflaschen
=> Zu den komplett montierten Gasflaschen-Lagern TYP GFC-E
=> Zu den komplett montierten Gasflaschen-Lagern TYP GFC-B