Wie groß müssen Auffangwannen in Österreich sein?
In Deutschland gibt es relativ einfache Regeln für die Mindestgröße von Auffangwannen, die unabhängig von den gelagerten Gebinde sind. Im Unterschied dazu wird in Österreich für die Berechnung der minimalen Größe einer Auffangwanne nach der Beschaffenheit der Lagerbehälter differenziert - einmal nach einwandigen Lagerbehältern, nach bruchfesten metallischen Lagerbehältern und nach bruchfesten, metallischen Lagerbehältern, die händisch bewegt werden können.
Größe einer Auffwangwanne hängt in Österreich vom Primärbehälter ab
Während in Deutschland die gelagerte Gefahrstoffmenge und das Gebiet (ob Wasserschutzgebiet oder nicht) für die Größe einer Auffangwanne maßgeblich ist, gelten in Österreich viel differenziertere Regeln. Neben der insgesamt gelagerten Menge spielt der Primärbehälter, in dem die Gefahrstoffe gelagert werden, eine wichtige Rolle.
Einwandige Behälter: Die Auffangwanne 75% muss des Gesamtvolumens fassen
Die höchsten Auflagen und entsprechend die größten Auffangwannen müssen in Österreich gewählt werden, wenn auf einer Auffangwanne einwandige Behälter gelagert werden soll (was bspw. bei den meisten IBC so ist). Dann muss eine eine Auffangwanne mind. 75% des Gesamtlagervolumens auffangen können, mindestens aber den Inhalt des größten darauf gelagerten Primärgebindes. Sollen bspw. in Österreich auf einer Auffangwanne 2 1000-Liter IBC gelagert werden, so muss die Auffangwanne mindestens 1500 Liter aufnehmen können. (Zum Vergleich: In Deutschland müsste die Auffangwanne nach den VaWS nur 1000 Liter groß sein)
Bruchfeste, metallische Behälter: Die Auffangwanne 50% muss des Gesamtvolumens fassen
Wenn auf einer Auffangwanne dahingegen nur Behälter aus bruchfesten, metallischen Werkstoffen gelagert werden, so verringen sich die Anforderungen. Die typischen 200-Liter Stahl-Fässer fallen in diese Klasse. Dann muss eine Auffangwanne nach den Vorschriften in Österreich nur noch 50% des Gesamtlagervolumens aufnehmen können, wiederum aber mindestens das Volumen des größten Primärgebindes. Auch hier verdeutlicht ein Beispiel die Berechnung: Sollen auf einer Auffangwanne 3 200-Liter Stahl-Fässer gelagert werden, so beträgt das minimal zulässsige Volumen in Österreich 300 Liter (zum Vergleich in Deutschland würde eine 200-Liter Auffangwanne ausreichen).
Bruchfeste, metallische, Behälter die händisch bewegbar sind: Die Auffangwanne 30% muss des Gesamtvolumens fassen
In einer weiteren Abstufung wird nach der österreichischen Gesetzgebung noch in "bruchfeste Behälter aus metallischen Werkstoffen, die händisch bewegbar sind". In diese Klasse fallen bspw. Kleingebinde in Metallverpackungen und auch kleine Stahlfässer. Werden diese Primärgebinde auf einer Auffangwanne gelagert, so reduziert sich das vorgeschrieben Volumen einer Auffangwanne in Österreich auf nur noch 30% des Gesamtlagervolumens. Wie bei den vorherigen Abstufungen muss aber auch hier mindestens das Volumen des größten Primärgebindes aufgefangen werden können.
Bei der Lagerung in Wasserschutzgebieten: Auffangwannen müssen 100% des Lagervolumens fassen
Wie in Deutschland gelten auch in Österreich in Wasserschutzgebieten strengere Auflagen für die Mindestgröße einer Auffangwanne. In Österreich müssen in Wasserschutzgebieten die Auffangwannen so groß gewählt werden, dass sie mindestens 100% des darauf gelagerten Gefahrstoffvolumens auffangen können müssen. Ebenfalls identisch zur deutschen Gesetzgebung ist, dass auch in Österreich keine Unterscheidung bzgl. des gewählten Materials der Auffangwanne gemacht wird: die österreichischen Vorschriften für die Größe einer Auffangwanne gilt für Stahl-Auffangwannen, ebenso wie für Kunststoff-Auffangwannen.
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